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Hilfsmittelnummer – was die zehnstellige Positionsnummer bedeutet
Rehatechnik & Pflege

Hilfsmittelnummer – was die zehnstellige Positionsnummer bedeutet

Eine Hilfsmittelnummer ist eine zehnstellige Positionsnummer, die ein gelistetes Produkt im Hilfsmittel- oder Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes kennzeichnet. Sie dient der eindeutigen Zuordnung und wird bei der Versorgung und Abrechnung von Hilfsmitteln verwendet, beispielsweise bei Produkten der Rehatechnik.

Vielleicht ist Ihnen die Nummer schon einmal auf einem Rezept, einem Kostenvoranschlag oder einem Schreiben Ihrer Kasse begegnet. Auf den ersten Blick wirkt sie wie eine sperrige Zahlenreihe. Dahinter steckt aber ein übersichtliches System, das allen Beteiligten hilft. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert.

Das Hilfsmittelverzeichnis als Grundlage

Der GKV-Spitzenverband führt ein Verzeichnis der Hilfsmittel, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich übernehmen können (§ 139 SGB V). Als Anlage dazu gibt es das Pflegehilfsmittelverzeichnis für Hilfsmittel der Pflegeversicherung (§ 78 Abs. 2 SGB XI); den Anspruch auf Pflegehilfsmittel regelt § 40 SGB XI. Beide Verzeichnisse sind öffentlich online einsehbar. Jedes gelistete Produkt erhält darin eine zehnstellige Positionsnummer – die Hilfsmittelnummer.

So ist die Hilfsmittelnummer aufgebaut

Die zehn Stellen sind nicht zufällig, sondern bauen sich von grob nach fein auf:

  • Stellen 1–2: Produktgruppe, zum Beispiel Badehilfen oder Krankenpflegeartikel.
  • Stellen 3–4: Anwendungsort, also wo am Körper oder in welchem Bereich das Hilfsmittel eingesetzt wird.
  • Stellen 5–6: Untergruppe innerhalb der Produktgruppe.
  • Stelle 7: Produktart, eine genauere Einordnung des Produkttyps.
  • Stellen 8–10: Einzelprodukt, also das konkrete Modell eines Herstellers.

Ein Beispiel: Alle Nummern, die mit 04 beginnen, gehören zur Produktgruppe Badehilfen; Nummern mit 19 zu den Krankenpflegeartikeln, zu denen etwa Pflegebetten zählen.

Ist nur die siebenstellige Produktart bekannt, spricht man oft von der Produktartnummer. Sie beschreibt eine Gruppe vergleichbarer Produkte, ohne ein bestimmtes Modell festzulegen.

Wofür die Nummer im Alltag gebraucht wird

Bei der Versorgung mit einem Hilfsmittel sorgt die Nummer dafür, dass alle Beteiligten vom selben Produkt sprechen: Arztpraxis, Kasse und Sanitätshaus. Ärztinnen und Ärzte können auf der Verordnung die Produktart angeben, das Sanitätshaus wählt dann gemeinsam mit Ihnen ein passendes Einzelprodukt aus. Auch im Kostenvoranschlag und bei der Abrechnung taucht die Nummer auf. Für Sie als Versicherte bedeutet das: Die Listung zeigt, dass ein Produkt bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt. Ob Ihre Kasse die Kosten im Einzelfall übernimmt, hängt aber immer von Ihrer persönlichen Situation ab.

Unsere Tipps

  • Bewahren Sie Verordnungen und Kostenvoranschläge auf – die Nummer erleichtert spätere Rückfragen, etwa bei Reparaturen.
  • Nicht gelistet heißt nicht automatisch ausgeschlossen: Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
  • Unsicher, was auf Ihrem Rezept steht? Bringen Sie es einfach mit, wir schauen gemeinsam darauf.