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Badehilfe – sicher baden trotz eingeschränkter Beweglichkeit
Rehatechnik & Pflege

Badehilfe – sicher baden trotz eingeschränkter Beweglichkeit

Eine Badehilfe ist ein Hilfsmittel für die Körperpflege in der Badewanne, beispielsweise ein Badewannensitz, Badebrett oder Badewannenlift. Sie wird bei eingeschränkter Beweglichkeit oder Kraft eingesetzt und dient je nach Ausführung als Sitzgelegenheit oder zum Ein- und Aussteigen.

Ein warmes Bad tut gut – doch der Weg in die Wanne und wieder heraus kann zur echten Hürde werden. Nasse Oberflächen, ein hoher Wannenrand und wenig Halt machen das Badezimmer zu einem Ort, an dem viele Menschen unsicher sind. Badehilfen sorgen dafür, dass Sie Ihre Körperpflege weiterhin möglichst selbstständig und mit einem guten Gefühl erledigen können. Wir beraten Sie, welche Lösung zu Ihrem Badezimmer passt.

Arten von Badehilfen

  • Badewannenlift: Ein Sitz, der Sie elektrisch in die Wanne absenkt und wieder anhebt. Ideal, wenn das Hinsetzen und Aufstehen schwerfällt.
  • Badewannensitz: Er wird in die Wanne eingehängt oder eingesetzt und bietet eine erhöhte Sitzfläche, sodass Sie nicht ganz auf den Wannenboden müssen.
  • Badebrett: Es liegt quer auf dem Wannenrand. Sie setzen sich darauf und schwenken die Beine nacheinander in die Wanne.
  • Haltegriffe: Sie geben beim Ein- und Aussteigen festen Halt und lassen sich gut mit anderen Badehilfen kombinieren.

Für die Dusche gibt es verwandte Hilfsmittel wie Duschhocker oder Duschklappsitze. Auch diese finden Sie bei uns.

Wann ist eine Badehilfe sinnvoll?

Eine Badehilfe kommt infrage, wenn Beweglichkeit, Kraft oder Gleichgewicht eingeschränkt sind – etwa im Alter, nach einer Operation oder bei chronischen Erkrankungen. Oft merken Betroffene selbst oder ihre Angehörigen, dass das Baden mühsam oder riskant geworden ist. Spätestens dann lohnt sich ein Gespräch. Welche Badehilfe passt, hängt von der Wannenform, dem Platz im Bad und Ihren persönlichen Fähigkeiten ab.

Kostenübernahme und Antrag

Badehilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Ist eine Badehilfe medizinisch notwendig, kann die Krankenkasse die Kosten nach § 33 SGB V übernehmen. In der Regel ist dafür eine ärztliche Verordnung die Grundlage. Ob und in welchem Umfang die Kasse zahlt und ob eine Zuzahlung anfällt, entscheidet sie im Einzelfall. Fest installierte Umbauten im Bad können unter Umständen über andere Wege gefördert werden – erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse läuft bei uns über die Hilfsmittelnummer.

Unsere Tipps für mehr Sicherheit im Bad

  • Kombinieren Sie Badehilfen mit Haltegriffen und rutschfesten Unterlagen.
  • Probieren Sie den Ablauf vor dem ersten Bad einmal „trocken“ aus.
  • Denken Sie an das ganze Bad: Wir beraten Sie auch zum barrierefreien Wohnen.