Ein Pflegebett ist ein für die Pflege ausgestattetes Bett mit verstellbarer Liegefläche und in der Regel höhenverstellbarem Bettrahmen. Es wird in der häuslichen oder stationären Pflege eingesetzt, um unterschiedliche Liegepositionen und die Durchführung von Pflegetätigkeiten zu ermöglichen.
Wenn ein Mensch viel Zeit im Bett verbringt, verändert sich der Alltag für alle Beteiligten. Ein Pflegebett schafft hier Erleichterung: für die Person, die darin liegt, und für die Angehörigen oder Pflegekräfte, die sie versorgen. Für uns bei Hellbach sind Pflegebetten deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil der häuslichen Pflege. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worauf es ankommt.
Was ein Pflegebett von einem normalen Bett unterscheidet
Das wichtigste Merkmal ist die verstellbare Liegefläche. Kopf- und Beinteil lassen sich meist getrennt anheben, sodass Sie bequem sitzen, lesen oder essen können und die Lage gezielt verändert werden kann. Bei vielen Modellen lässt sich zudem die Höhe des gesamten Bettrahmens einstellen. Das erleichtert das Aufstehen und Hinlegen und schont beim Pflegen den Rücken der Helfenden, weil sie nicht in gebückter Haltung arbeiten müssen. Häufig gehören Seitengitter, ein Aufrichter („Bettgalgen“) und feststellbare Rollen zur Ausstattung.
Arten von Pflegebetten
- Elektrisch verstellbare Pflegebetten: Liegefläche und Höhe werden per Handschalter verstellt. Diese Variante ist im häuslichen Bereich sehr verbreitet.
- Pflegebetten mit Niedrigposition: Sie lassen sich sehr tief absenken und werden zum Beispiel eingesetzt, wenn ein erhöhtes Sturzrisiko besteht.
- Wohnlich gestaltete Pflegebetten: Sie sehen eher wie ein Möbelstück aus und fügen sich gut in Schlafzimmer ein.
- Zubehör: Passende Matratzen, Seitengitter, Aufrichter oder Bettverlängerungen ergänzen das Bett je nach Bedarf.
Welche Ausführung zu Ihnen passt, hängt vom Krankheitsbild, der Wohnsituation und der Art der Pflege ab. Genau das klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Kostenübernahme und Antrag
Pflegebetten sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Je nach Situation kommen zwei Kostenträger infrage: die Krankenkasse, wenn das Bett aus medizinischen Gründen nötig ist (§ 33 SGB V), oder die Pflegekasse, wenn es vor allem die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht (§ 40 SGB XI). Grundlage ist in vielen Fällen eine ärztliche Verordnung; bei der Pflegekasse kann auch ein Antrag ohne Verordnung möglich sein.
Leihen, mieten, warten – unser Service
Nicht jede Pflegesituation ist dauerhaft. Deshalb bieten wir bei Hellbach einen umfangreich ausgestatteten Leih- und Mietservice an. Und sollte am Bett einmal etwas nicht funktionieren, hilft Ihnen unser schneller und verlässlicher Reparatur- und Wartungsdienst weiter.
Tipps für die Auswahl
- Messen Sie das Zimmer aus und achten Sie darauf, dass das Bett von beiden Seiten zugänglich ist.
- Denken Sie an die Matratze: Sie ist für den Liegekomfort mindestens so wichtig wie das Bett selbst.
Beziehen Sie die pflegenden Angehörigen in die Auswahl ein – sie arbeiten täglich am Bett.